Der Europäische Haftbefehl
Österreichische Staatsbürger können unter Umständen, etwa wenn sie von ihrer Meinungsfreiheit in Sachen Homosexualität Gebrauch machen oder ihre christliche Religion ernst nehmen, aufgrund eines ausländischen Haftbefehls festgenommen und ins Ausland deportiert werden. Lesen Sie dazu in PRO VITA 1/2009, Seite 9ff.
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