Lebensschutz und Strafbarkeit der Abtreibung

Echter Lebensschutz ist von der Strafbarkeit der absichtlichen Tötung ungeborener Menschen nicht zu trennen. Warum es billige Polemik ist, uns als diejenigen zu bezeichen, die wieder „nur die Frauen bestrafen wollen“, und warum die Forderung „Helfen statt strafen“ grundfalsch ist, lesen Sie in PRO VITA Heft 2/2009 S. 5ff