Ohne Meinungsfreiheit kein Rechtsstaat
PRO VITA ist zwar konfessionell nicht gebunden, doch echtes Interesse an den Vereinszielen haben seit vielen Jahren nur mehr gläubige Christen. Diese Tatsache führt zu einer personellen und inhaltlichen Verbundenheit. Dazu kommt, dass die Vereinsziele volle Deckung in der katholischen Glaubenslehre finden. Wir sind daher in zweifacher Hinsicht daran interessiert, eine weitere Entchristlichung unseres Landes zu verhindern.
In dieser Motivation hat PRO VITA-Obmann Alfons Adam erfolgreich mitgeholfen, ein buddhistisches Missionszentrum in Gföhl, einem kleinen Ort im niederösterreichischen Waldviertel, zu verhindern. Er hat ein Flugblatt autorisiert, welches über die Glaubensinhalte des tibetischen Buddhismus wahrheitsgemäß informierte. Derartiges darf sich ein Katholik in Österreich nicht mehr herausnehmen. Und wenn er mit seiner Kritik auch noch Erfolg hat, dann wird das Strafgericht eingeschaltet.
Am 13. November 2013 wurde Alfons Adam vom Landesgericht Krems an der Donau wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von EUR 5.400,— verurteilt, das Oberlandesgericht Wien hat im Berufungsweg am 28. Mai 2015 daraus eine Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gemacht und die Geldstrafe um die Hälfte herabgesetzt. Beide Urteile sind Ausdruck einer Zwei-Klassen-Justiz, ein Verstoß gegen die Menschenrechte und der Beweis, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben.
Dieses Strafverfahren ist aus folgenden Gründen ein Skandal:
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Das inkriminierte Flugblatt enthält nur wahre Tatsachenbehauptungen.
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Das Verbot, wahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, ist Kennzeichen einer Diktatur und verletzt die Menschenrechte, die im Staatsgrundgesetz, in der Bundesverfassung, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UNO-Charta sowie in der Charta der Grundrechte der EU gewährleistet sind.
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Wenn wir beispielsweise die EU-Charta heranziehen, wurden sämtliche dort normierten Grund- und Freiheitsrechte verletzt:
— Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit laut Artikel 10
— Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit laut Artikel 11
— Freiheit der Kunst und Wissenschaft laut Artikel 13 -
Die Hetze gegen Christen und die Verspottung ihres Glaubens wird strafrechtlich nicht verfolgt, sondern mit Steuergeldern gefördert. Staatsanwaltschaften, Gerichte und die für den Kulturbetrieb zuständigen Behörden ignorieren dabei die einschlägigen strafgesetzlichen Bestimmungen und begehen dadurch Amtsmissbrauch.
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Diese Zwei-Klassen-Justiz fördert fremde Religionen wie den Buddhismus und den Islam und zerstört bewusst unsere eigene christlich geprägte Kultur.
Dieses Strafverfahren wird hier – beginnend mit dem Strafantrag – dokumentiert.