Es geht darum, die Verschwörung des Schweigens zu brechen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Mitglieder und Freunde!

Diese kleine Publikation richtet sich an alle, die mit ihrer Unterschrift die Rundfunkbeschwerde im Fall Adolf Holl unterstützt haben. Aus finanziellen und organisatorischen Gründen ist es die einzige Möglichkeit, alle Beteiligten aus meiner Sicht zu informieren. Daher werden die Adressen der Unterstützer verläßlich nur für diesen Zweck verwendet.

Damit verbinde ich folgendes Anliegen: Zwischen dem 5. und 20. Februar 2004, also sehr spontan, haben beinahe 7.000 Inhaber einer Rundfunkhauptbewilligung mit ihrer Unterschrift eine Rundfunkbeschwerde gegen eine Äußerung des Adolf Holl unterstützt, mit der er am 12. Jänner 2004 die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria in unflätigster Weise in den Schmutz gezogen hat. Ich gehe davon aus, daß unter denselben Verhältnissen und in derselben Zeit rund 30.000 Unterschriften zustande gekommen wären, wenn diese Aktion nicht auf Inhaber einer Rundfunkbewilligung beschränkt worden wäre. Das bedeutet, daß in unserem Land eine sehr große Zahl von gläubigen Katholiken bereit ist, öffentlich für ihren Glauben einzutreten und sich auch vor den Menschen zu ihrem Glauben zu bekennen. Jeder von diesen gläubigen Katholiken, also jeder von uns, hat darüber hinaus einen Kreis von Verwandten, Freunden und Bekannten, auf die wir Einfluß nehmen können.

Es liegt also an uns, ob wir die Kraft aufbringen, nicht nur in diesem einen krassen Fall von unserem Glauben Zeugnis zu geben. Es liegt an uns, dafür zu sorgen, daß unsere Meinung gehört wird. Wir müßten uns nicht wie bisher damit abfinden, daß in einer völlig heidnisch gewordenen Umgebung die christliche Stimme nicht einmal gehört wird. Es ist sicher der größte Triumph unserer weltanschaulichen Gegner, daß echtes christlich-katholisches Gedankengut im öffentlichen Leben ein Tabu geworden ist.

Dieses Heft soll ein Denkanstoß sein, wie wir gemeinsam etwas zum Positiven bewegen können.

Neulengbach, im Juli 2004
Dr. Alfons Adam e. h.

DER FALL ADOLF HOLL
Die unglaublichen Äußerungen von Adolf Holl im Hörfunkprogramm 1 des ORF in der Sendung „Gedanken für den Tag“ am 12. Jänner 2004 waren der berühmte Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte. An weniger schlimme Angriffe auf Glaube und Kirche sind wir seit langem gewöhnt. In der nach dem ORF-Gesetz an den beim Bundeskanzleramt situierten Bundeskommunikationssenat namens Maria Pilar Steier gerichteten Beschwerde, die von 6.889 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt worden ist, lauteten die zentralen Aussagen wörtlich:

„Ich bin Angehörige der katholischen Kirche in dem Sinn, daß ich alle Inhalte der katholischen Glaubenslehre, alle religiösen Sitten und Gebräuche und alle von der Kirche als verbindlich erklärten Gebote und Vorschriften für mich als bedeutsam anerkenne und diese als meinen wichtigsten Lebensinhalt betrachte.“

Am 12. Jänner 2004 etwa 3 Minuten vor 7 Uhr hat Adolf Holl im Rundfunkprogramm Ö1 in der Sendung „Gedanken für den Tag“ aus einem ihm angeblich zugekommenen Brief zitiert wie folgt:

Achtung! Enthält Berichte über verstörende und blasphemische Ereignisse

„Lieber Adolf!“, so schreibt mir der Bekannte „ich muß dir etwas gestehen. Ich habe der Gottesmutter Maria, einer Statue, die Zehen geküßt und dabei kam es zur Erektion meines Penis. Ich möchte die Muttergottes im Himmel einmal „ficken“! Maria ist für mich so erotisch, durch und durch sexuell erotisch.“ Weiters sagte Adolf Holl: „Unter dem Mantel der Muttergottes, auch wenn sie darunter nackt sein sollte, braucht er (der angebliche Bekannte) sich vor der Hölle nicht mehr zu fürchten.“

Für mich als gläubige Katholikin ist nach Gott die Gottesmutter Maria diejenige Person, die ich am meisten verehre. Folgend der katholischen Glaubenslehre habe ich die Überzeugung, daß Maria ihren Sohn Jesus als Jungfrau durch direkte Einwirkung Gottes empfangen und ohne Beeinträchtigung ihrer körperlichen Jungfräulichkeit geboren hat. Zu meiner Glaubensüberzeugung gehört es auch, daß Maria den menschgewordenen Gott in ihrem Schoß getragen und zur Welt gebracht hat, sodaß sie tatsächlich Gottesmutter und Gottesgebärerin ist. Weiters gehört es zu meiner Glaubensüberzeugung, daß Maria zur Zeit und für immer mit Leib und Seele in einer anderen Daseinswirklichkeit lebt, oder wie wir gläubigen Katholiken sagen, mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen worden ist. Maria war also, ist und wird immer jungfräulich sein. Aus diesen Gründen stellt es eine unglaubliche Herabwürdigung der katholischen Glaubenslehre dar, Maria mit Geschlechtsverkehr in Verbindung zu bringen, noch dazu mit der ordinärsten Bezeichnung, die die deutsche Sprache dafür kennt. Als gläubige Katholikin bin ich entsetzt und erschüttert über eine derartige öffentliche Herabwürdigung der Person der Gottesmutter Maria. Für mich wäre keine gegen mich selbst gerichtete persönliche Beleidigung denkbar, die mich stärker hätte treffen können als diese öffentlich vorgetragene Verhöhnung meiner Glaubensüberzeugung.

Ich bin mir auch sicher, daß es in unserem Land ungezählte weitere Inhaber von Rundfunkbewilligungen gibt, die empört und entsetzt sind über die Rohheit und Brutalität gegenüber ihren gläubigen Mitmenschen, auch wenn sie selbst dieselbe religiöse Überzeugung nicht haben sollten.

Diese Beschwerde wurde also von 6.889 Personen unterstützt.

UNSER GEMEINSAMES ENTSCHLOSSENES AUFTRETEN HATTE ERFOLG
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 26. April 2004 der Beschwerde stattgegeben und festgestellt, daß der ORF durch die Ausstrahlung der Äußerungen von Adolf Holl gegen § 10 Abs. 1 ORF-Gesetz verstoßen hat, wie dies unter anderem in der Beschwerde geltend gemacht worden ist. Nach der zitierten Gesetzesstelle müssen alle Sendungen des Österreichischen Rundfunks im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte Anderer achten. Dem ORF wurde aufgetragen, einmal zur selben Sendezeit folgende Sätze zu verlesen:
„Der Österreichische Rundfunk hat durch Wiedergabe von Äußerungen des Dr. Adolf Holl in teils vulgärer Sprache in der Sendung „Gedanken für den Tag“ am 12. Jänner 2004 um 6.57 Uhr gegen § 10 Abs. 1 ORF-Gesetz verstoßen. Der in vulgärer Sprache vorgetragene Wunsch eines anonymen Briefschreibers nach Geschlechtsverkehr mit der Gottesmutter Maria entsprach nicht dem für alle Sendungen des ORF geltenden Gebot, die Grundrechte Anderer zu achten.“

Eine Voraussetzung für diesen Erfolg war natürlich, daß die rechtliche Argumentation, auf die diese Beschwerde gestützt war, nur schwer als unbeachtlich abgetan werden konnte. Es wäre wahrscheinlich dennoch so gekommen, hätte es keine 7.000 Unterstützer gegeben. Die Herrschaften waren sich sicher dessen bewußt, daß es eigentlich eine nie dagewesene Sensation ist, wenn innerhalb von rund vierzehn Tagen ohne jede Unterstützung durch ein Medium, eine politische Partei oder eine bekannte Institution derart viele Unterschriften zusammenkommen. Es kann also jeder einzelne, der diese Beschwerde mit seiner Unterschrift unterstützt hat, den positiven Ausgang des Beschwerdeverfahrens als persönlichen Erfolg für sich in Anspruch nehmen.

Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, wenn man bedenkt, daß als Beschwerdegegner der ORF und die Generaldirektorin Dr. Monika Lindner (die beim Katholikentag in Mariazell in der ersten Reihe gesessen ist) aufgetreten sind und Dr. Holl energisch verteidigt haben. Er zähle zu den bedeutendsten modernen Theologen und Religionswissenschaftlern Europas und es sei ihm darum gegangen, anhand eines realen (wenn auch extremen, aber nicht singulären) Vorfalls zu zeigen, daß fehlgelenkte Religiosität durchaus zu neurotischen oder zu psychotischen Verhalten führen könne. Es ist schwer vorstellbar, daß die Vertreter des ORF so naiv sind, an eine solche Argumentation selbst zu glauben. Es ist nämlich überhaupt kein vernünftiger Grund erkennbar, warum solches neurotisches Verhalten (angenommen, es hat sich nicht um eine erfundene Geschichte gehandelt) öffentlich gemacht werden muß. Und es gibt sicher keine Entschuldigung, im Zusammenhang mit der Muttergottes von Geschlechtsverkehr zu reden und dabei den ordinärsten Ausdruck zu verwenden, den die deutsche Sprache dafür hat. In der Stellungnahme des ORF wird weiters juristisch ausführlich argumentiert, es gäbe in der Verfassung kein Recht auf „Achtung der religiösen Gefühle“ und es sei auch der Straftatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) nicht gegeben.

RELIGIÖSE GEFÜHLE WERDEN STRAFRECHTLICH NICHT GESCHÜTZT
Dieser Meinung, nämlich, daß die Verhöhnung der Muttergottes in rechtlicher Hinsicht nichts zu bedeuten habe, war auch die Staatsanwaltschaft Wien. Wegen der Rundfunksendung vom 12. Jänner 2004, der ausführlichen Darstellung bzw. der Wiederholung dieser an sich unsäglichen Worte in der Wochenendausgabe der „Presse“ vom 31. Jänner 2004 und der Reklame für ein im STYRIA-Verlag (Eigentum der Diözese Graz-Seckau) erschienenem Buch, welches am Beginn dieser Sache stand, wurde nämlich zusätzlich zur Rundfunkbeschwerde eine Strafanzeige erstattet. Der Staatsanwalt hat diese Strafanzeige zurückgelegt, ohne sich auch nur mit der Angelegenheit näher zu befassen.

Sehr bezeichnend ist auch, wie der Österreichische Presserat, der sich als Organ einer freiwilligen Selbstkontrolle versteht, durch Ombudsman Prof. Peter Klar reagiert hat. Dazu sei aus dessen Schreiben vom 27. März 2004 zitiert:

„Das Präsidium des Österreichischen Presserates hat sich eingehend mit der von Ihnen vorgebrachten Beschwerde befasst und beschlossen, gemäß § 12 Abs. 5 der Statuten kein Verfahren gegen Michael Fleischhacker einzuleiten, da die behaupteten Verletzungen offensichtlich nicht vorliegen. Wenngleich die im Radio von Adolf Holl preisgegebene krankhafte Veranlagung eines Patienten Geschmacksfragen aufwirft, kann dem Autor des Artikels keine Verhöhnung unterstellt werden. Namhafte katholische Theologen äußerten mir gegenüber die Meinung, daß es nach dem Wirbel um die Absetzung der Sendung Holls durch den ORF geradezu journalistische Pflicht einer seriösen Zeitung mit anspruchsvoller Leserschaft gewesen sei, darauf zu reagieren. „Die Presse“ habe dies sehr anständig getan.“

Das Herumtrampeln auf unseren religiösen Gefühlen ist also für dieses Präsidium eine Geschmacksfrage und das neuerliche Breittreten des Unsäglichen ein Ausdruck von Anstand. Dies obwohl der Presserat ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß sich Michael Fleischhacker über jene Christen lustig gemacht hat, die ihr Entsetzen sofort am 12. Jänner 2004 durch Telefonanrufe beim ORF zum Ausdruck gebracht haben.

GEWERBSMÄSSIGE GOTTESLÄSTERUNG DURCH HERMANN NITSCH
Wenn auch die hier behandelte Verhöhnung unseres Glaubens durch Adolf Holl bzw. den ORF eine besonders krasse Entgleisung war, es ist leider kein einmaliger Vorfall. Besonders im Bereich dessen, was heute unter Kultur verstanden wird, kann man sich mit gezielten Gotteslästerungen und besonders durch Angriffe auf den katholischen Glauben einen Namen machen. Und wir alle tragen durch unsere Steuerleistung zur Finanzierung dieses Treibens bei. Ein Name sticht hier besonders hervor: Hermann Nitsch. Dieser Herr Professor (ein vom Bundespräsidenten verliehener Titel) betreibt geradezu gewerbsmäßig Gotteslästerung.

Vielleicht wissen noch nicht alle Leser, was dieser inzwischen sehr reich und berühmt gewordene „Künstler“ an Aktivitäten wirklich zu bieten hat. Im vergangenen Herbst gab es in Klosterneuburg in der Sammlung Essl eine Nitsch-Ausstellung, die der „Aktionskünstler“ mit „Kreuzigungen“ und „Prozessionen“ mit geschlachteten Rindern und Schweinen und mit viel Gedärmen und Blut eröffnen ließ. „Eine Blutspur zog sich bald nicht nur durch den Hauptgang“, berichtete der ORF, „auch der Hauptraum des Museums verwandelte sich in eine riesige Blutlache, und Schlachthausgestank machte sich breit“. Und als die nackten in Blut und Gedärmen watenden Akteure mit Holzprügeln auf ein geschlachtetes Schwein einzuschlagen begannen, klatschten die 500 Ehrengäste begeistert Beifall. Die Ausstellung wurde von der Stadt Klosterneuburg mit EUR 89.000,– aus Steuermitteln subventioniert.

Doch solche Perversitäten sind noch nicht „künstlerisch“ genug. Es wird um Verzeihung dafür gebeten, daß dem Leser im folgenden die Lektüre entsetzlicher Blasphemien zugemutet wird. Wir können aber unsere Augen nicht vor der Realität verschließen. Der Reichtum des Herrn Nitsch stammt nämlich zum größten Teil aus Steuergeldern, seine Aktivitäten wurden also von uns allen finanziert. Der Herr Professor ist ein angesehener Mann. Er wird von Politikern hofiert, die es als selbstverständlich ansehen, daß gläubige Katholiken, von ihren Bischöfen dazu ermahnt, zur Wahl gehen und ihnen ihre Stimmen geben. Und die meisten von uns haben diese Politiker auch brav gewählt. Nitsches sündteuren „Kunstwerke“ hängen in den Büros der christlichen Spitzenpolitiker. Und daß dafür Geld ausgegeben wird, ist beinahe, wenn man die sozialen Aufgaben des Staates im Auge hat, ebenso sündhaft wie die Subventionierung der „Aktionskunst“ selbst. Die „Bilder“ des „Meisters“ Nitsch entstehen so, daß er mit einem Kübel Blut oder Farbe auf eine Leinwand schüttet. Nach dem Trocknen wird diese Leinwand zerstückelt und die Teile sind teure „Kunstwerke“. Um die Produkte eines solchen Unsinns bekanntzumachen, werden mit Unsummen von Steuergeldern Museen errichtet und erhalten.

Doch nun zurück zur „Aktionskunst“. Wenn Sie den nachstehenden Text lesen, werden Sie die als Einleitung und zur Warnung gegebene Erklärung verstehen. Eine Regieanweisung des Herrn Nitsch zu seinem Werk „Die Eroberung von Jerusalem“ lautet:

Achtung! Enthält Berichte über verstörende und blasphemische Ereignisse

„christus wird in ein schlachthaus geführt, er schlachtet mit hilfe von metzgern 20 rinder … hat christus eine kuh getötet, legt er sich auf das auf dem rücken liegende abgehäutete und noch zuckende tier, schleckt das geschlechtsteil der kuh und steckt seine zunge tief hinein … in das schlachthaus werden große mengen rohes fleisch und eingeweide gebracht und vor die in der mitte des raumes stehende bettgruppe auf den betonboden geworfen … 18-jährige homosexuelle jünglinge, deren schädel kahl geschoren sind, begatten sich auf der bettgruppe … frauen liegen auf den gedärmen und onanieren mit künstlichen gliedern aus bienenwachs. sie schmieren sich blutigen kot auf ihre geschlechtsteile, menstruierende frauen lassen sich von hunden das menstruationsblut vom geschlechtsteil schlecken … während all dieser geschehnisse onanieren ständig männliche spielteilnehmer, sie schmieren das sperma auf rohes fleisch und auf gedärme. christus leckt und schleckt den blutigen kot von den aufgeplatzten gedärmen und den geschlechtsteilen der frauen … die kadaver werden ausgeweidet … ein panzer fährt in das schlachthaus. christus legt sich nackt mit dem bauch auf den panzer, er wird daran festgebunden … homosexuelle springen auf den panzer und begatten christus, welcher laut und wollüstig schreit.“

Adolf Holl, der „Theologe“, und Hermann Nitsch, der „Künstler“, sind sicher herausragende Beispiele der Unkultur, der Gotteslästerung und Dummheit, aber beileibe keine Einzelfälle. Denken wir noch an Otto Muehl, seinerzeit von der SPÖ-Bundesregierung unter Bruno Kreisky und der burgenländischen SPÖ-Landesregierung mit Millionen von Steuergeldern gefördert, ein strafgerichtlich verurteilter Kinderschänder, der nach der Entlassung aus dem Gefängnis in der Wiener Sezession ausstellen durfte. In unliebsamer Erinnerung ist dabei besonders sein „Werk“, mit dem er den Heiligen Vater und Mutter Teresa in den Schmutz gezogen hat. Dem grauslichen und in seiner Peinlichkeit geradezu lächerlichen Gesamtwerk dieses „Künstlers“ Muehl hat das Museum für angewandte Kunst in Wien vor einigen Monaten eine Ausstellung gewidmet, finanziert von der schwarz-blauen Bundesregierung mit Euro-Millionenbeträgen.

Doch genug der Scheußlichkeiten.

WER SCHWEIGT, STIMMT ZU.
Der Leser wird sich vielleicht die Frage stellen, warum hier Dinge breitgewalzt werden, die besser ungesagt blieben. Aber haben wir nicht allzu lange unsere Augen vor dieser Realität des Bösen verschlossen? Können wir als gläubige Katholiken erwarten, daß ein Land, dessen „Kultur“ auf diese Art geprägt ist, noch eine Zukunft hat? Was können wir für unsere Kinder und Enkelkinder erwarten? Wir wissen, daß Gottes Güte und Barmherzigkeit unendlich ist, doch diese Eigenschaften müssen sozusagen in Anspruch genommen werden, indem der Sünder Reue zeigt und zu Ihm zurückkehrt. Doch wie kann unser Land wieder heil werden, wenn niemand den Finger auf die Wunde legt? Wie kann unser Land zu Gott zurückkehren, wenn es niemanden gibt, der eine solche Rückkehr einmahnt? Und tragen wir nicht alle ein gerüttelt Maß Schuld an dieser Entwicklung?

Tatsächlich konnte es nur so weit kommen, weil wir aus Bequemlichkeit von allen diesen Dingen nichts wissen wollten. Doch es ist nie zu spät. Wenn wir uns zusammentun und gemeinsam handeln, können wir eine Entwicklung zum Positiven einleiten. Es sind nur sehr wenige, die absichtlich Gott lästern, unseren Glauben schmähen und unsere religiösen Gefühle mit Füßen treten. Die Mehrheit unserer Mitbürger, auch wenn sie selbst nicht religiös sind, wollen das nicht. Wir müssen uns nur endlich aufraffen und gemeinsam agieren. Wir müssen unsere Staatsbürgerrechte ausschöpfen, unsere politischen Möglichkeiten nützen, unter Umständen auch politischen und wirtschaftlichen Druck ausüben. Es ist sündhaft, tatenlos zuzusehen, wie unser Land immer mehr von der Bosheit, Häßlichkeit und Dummheit des Satans beherrscht wird. Und es gibt für uns keine Entschuldigung, weil wir kein Risiko eingehen, wenn wir unsere staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen. Wir können uns auch nicht zurücklehnen und auf Gottes Hilfe warten, weil Gott, wie wir aus der gesamten Heilsgeschichte wissen, die Mitwirkung des Menschen will. Wir können zwar überzeugt sein, daß Er uns helfen wird, wir müssen aber das Unsere dazu beitragen.

DAS WESEN DES MENSCHEN IST NUR VON GOTT HER ZU VERSTEHEN. DESHALB HÄNGEN GOTTESLÄSTERUNG UND MISSACHTUNG DES MENSCHLICHEN LEBENS ENG ZUSAMMEN.
Wir Christen haben zwei Hauptgebote. Und wenn wir diese Gebote mißachten, ist alles andere, wie der Apostel Paulus sagt (1 Kor 13), wertlos. Wir sollen den Herrn unsern Gott lieben mit unserem ganzen Herzen, mit unserer ganzen Seele, mit allen unseren Kräften und mit unserem ganzen Gemüt, und unseren Nächsten wie uns selbst. Daß wir gegen das Gebot der Gottesliebe sündigen, wenn wir als österreichische Staatsbürger nichts dagegen unternehmen, daß in unserem Land immer wieder Gotteslästerungen finanziert werden, scheint evident. Wenn uns die Sache wichtig wäre, dann würden wir auch von den von uns gewählten Politikern verlangen, daß sie diesem Treiben ein Ende setzen.

ABTREIBUNG UND EUTHANASIE SIND VERBRECHEN, DIE FÜR RECHTMÄSSIG ZU ERKLÄREN SICH KEIN MENSCHLICHES GESETZ ANMASSEN KANN.
Ähnlich schlimm ist die Lage, wenn wir uns ernsthaft und grundlegend die Frage stellen, wie es um die Nächstenliebe in unserem Land bestellt ist. Die Frage, wer unser „Nächster“ sei, wurde bereits an den Herrn selbst gestellt, und Er hat sie mit dem Gleichnis vom Barmherzigen Samariter beantwortet. Der Nächste ist also unser in Not befindlicher Mitmensch, und es geht dabei, wie das besagte Gleichnis ebenfalls zum Ausdruck bringt, um eine konkrete Notlage hier und jetzt. (Wenn es auch sicher richtig ist, notleidenden Menschen in aller Welt zu helfen.) In der größten Notlage befinden sich heute und bei uns die ungeborenen Kinder, von denen jedes zweite meist auf unglaublich grausame Art getötet wird. (Aber wir sind sehr stolz darauf, daß vor kurzem ein einheitliches Tierschutzgesetz für ganz Österreich beschlossen worden ist. Der Tierschutz soll sogar in der Verfassung festgeschrieben werden. Doch bitte kein Mißverständnis: das ist keine Stellungnahme gegen den Tierschutz, sondern nur ein Plädoyer dafür, daß der Menschenschutz noch wichtiger wäre.)

In sehr großer Not befinden sich auch die Scheidungswaisen, weil allzu viele Familien zerbrechen, doch von Staats wegen, von den Medien, in der Erziehung oder Erwachsenenbildung wird nichts getan, um hier gegenzusteuern. Ganz im Gegenteil. Überall wird weiterhin die „Spaß“-Gesellschaft propagiert und rücksichtsloser Egoismus. So gut wie niemand getraut sich den Menschen zu sagen, daß sie sich konsequent an alle Gebote Gottes halten sollen, und daß dies eine sichere Grundlage für ein geglücktes Leben darstellt.

In schwerer Notlage befinden sich auch die Frauen, die eine Abtreibung hinter sich haben. Aus verständlichen Gründen ist auch dies ein Tabu-Thema. Es gibt Untersuchungen, die nachweisen, daß 80 % der Abtreibungen für die betroffenen Frauen physische und/oder psychische Schäden nach sich ziehen, daß die Frauen oft ein Leben lang leiden. Daran zerbrechen Ehen und Familien, die „Folgeschäden“ sind unübersehbar.

Und mit diesen Überlegungen sind wir bei der Enzyklika Evangelium Vitae unseres Heiligen Vaters Papst Johannes Paul II. In diesem Rundschreiben arbeitet der Papst klar die Unterscheidung zwischen der von ihm eingeforderten „Kultur des Lebens“ und der immer mehr um sich greifenden „Kultur des Todes“ heraus. Und ganz im Gegensatz zu dem, was wir in unserem Land von angeblich christlichen Politikern und leider auch manchen kirchlichen Würdenträgern dazu hören, sagt uns der Heilige Vater auch klar und eindeutig, wie wir uns als Katholiken zu verhalten haben. Dazu wörtlich: „Abtreibung und Euthanasie sind (also) Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.“ (73) Im Klartext heißt das, daß die in Österreich geltende „Fristenlösung“ nach der Lehre der Kirche ein verbrecherisches Gesetz ist und Katholiken die schwere Verpflichtung haben, dagegen anzukämpfen. Kirchliche Würdenträger und christliche Politiker, die anderes behaupten, stehen damit klar im Widerspruch zum kirchlichen Lehramt oder mit anderen Worten: sie vertreten nicht den Standpunkt der Kirche. Ein Mißverständnis ist ausgeschlossen, wenn man den Zusammenhang mit anderen Texten dieser Enzyklika im Auge hat. Dazu ein anderes Zitat: „Das Weltgewissen reagiert mit Recht auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit denen unser Jahrhundert so traurige Erfahrungen gemacht hat. Würden diese Untaten vielleicht nicht mehr länger Verbrechen sein, wenn sie, statt von skrupellosen Tyrannen begangen worden zu sein, durch des Volkes Zustimmung für rechtmäßig erklärt worden wären?“(70) Ja, der Heilige Vater stellt sogar die Demokratie selbst in Frage, sollte sie zum „Allheilmittel gegen die Unsittlichkeit“ gemacht werden. An anderer Stelle erklärt daher der Heilige Vater mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, in Gemeinschaft mit den Bischöfen, daß die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. (62) Und ein weiteres Zitat, welches sehr gut auch zu der Frage paßt, wer denn den der „Nächste“ sei:

„Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, daß es sich um einen Mord handelt, und insbesondere, wenn man die spezifischen Umstände bedenkt, die ihn kennzeichnen. Getötet wird hier ein menschliches Geschöpf, das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann: es könnte niemals als Angreifer und schon gar nicht als ungerechter Angreifer angesehen werden! Es ist schwach, wehrlos, so daß es selbst ohne jenes Minimum an Verteidigung ist, wie sie die flehende Kraft der Schreie und des Weinens des Neugeborenen darstellt. Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoß trägt. Doch manchmal ist es gerade sie, die Mutter, die seine Tötung beschließt und darum ersucht und sie sogar vornimmt.“(58)

Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte man über die Behauptung lachen, daß die Strafbarkeit keine Abtreibung verhindern könnte. In Wirklichkeit ist die Strafbarkeit der größte Schutz und damit die größte Hilfe für das ungeborene Kind. Und nach dem, was wir über die Folgeschäden der Abtreibung wissen, auch für die Mutter. Selbstverständlich kann das Strafgesetz ebenso wenig wie bei Mord, Raub oder Diebstahl alle Abtreibungen verhindern, aber doch die meisten. Obwohl dies jedem einsichtigen Menschen klar sein müßte, fallen viele Gutwillige auf das „Argument“ herein, fanatische Abtreibungsgegner wollten nichts anderes als die Frauen bestrafen. Man sollte einmal darüber nachdenken, was damit eigentlich gesagt wird. Niemand denkt nämlich daran, die Frauen zu bestrafen, weil sie Frauen sind. Anscheinend gibt es aber Leute, die der Meinung sind, daß das Abtreiben zum Frau-Sein wesentlich dazugehört. Und wir sollen uns einem solchen „Argument“ anschließen?

WIR DÜRFEN NICHT LÄNGER TATENLOS ZUSEHEN
Was ist es nun, was gläubige Katholiken, die der vom Heiligen Vater propagierten „Kultur des Lebens“ in unserem Land Wirksamkeit verschaffen wollen, inhaltlich anstreben? Als erstes ist es ein wirklich bedingungsloser und umfassender Schutz des menschlichen Lebens am Beginn und am Ende des Lebens. Und dazu gehört, um überhaupt von einem umfassenden Lebensschutz sprechen zu können, auch der Schutz durch das Strafgesetz. Wenn der Staat jene Gelder, die er für die Förderung der Anti-Kultur ausgibt, streicht und mit diesen Beträgen dafür sorgt, daß keine Schwangere aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus an eine Abreibung denken muß, und wenn darüber hinaus durch längst überfällige Aufklärung dafür Sorge getragen wird, daß das Mensch-Sein des Ungeborenen außer Frage steht, und wenn es dann trotzdem noch Frauen gibt, die ihr ungeborenes Kind absichtlich töten, dann sollten sie dafür auch bestraft werden. Die Ziele der Umsetzung der Enzyklika Evangelium Vitae in praktische Politik sind mehr Kinder für unser aussterbendes Volk, Änderungen in der Gesetzgebung zu Ehe und Familie, Neuausrichtung der schulischen Erziehung und der Erwachsenenbildung, Hochachtung für behinderte, kranke und sterbende Menschen. Die menschliche Qualität einer Gesellschaft mißt sich nämlich daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht.

Vorstöße in Richtung gesellschaftlicher Akzeptanz von Euthanasie hat es auch bei uns in Österreich bereits gegeben. Es ist zu befürchten, daß sich der neugewählte Bundespräsident Heinz Fischer in dieser Richtung engagieren wird. Worum es dabei geht, dafür sind die Niederlande ein abschreckendes Beispiel. Die Debatte über Euthanasie hat dort so begonnen, daß man sagte, es müsse jeder Mensch das Recht haben, über sein Lebensende frei zu bestimmen, besonders dann, wenn er sein Leben nicht mehr für lebenswert hält. Würde unter diesen Voraussetzungen eine solche freie Einwilligung vorliegen, dann müsse die Mithilfe der Ärzteschaft an der „Lebensbeendigung“ auch straflos sein. Aus einem angeblichen Recht, das Lebensende selbst zu bestimmen, wurde im Handumdrehen eine Pflicht des Arztes, dabei „behilflich“ zu sein. Das war der erste in die Praxis umgesetzte Schritt. Dann hieß es, daß bei unerträglichem Leiden nicht nur der betroffene Mensch die Möglichkeit haben solle, sein Leben durch aktive Handlungen beenden zu lassen, sondern daß die Entscheidung zur aktiven „Sterbehilfe“ Angehörigen oder Ärzten zugestanden werden müsse, wenn der betroffene Mensch selbst nicht mehr in der Lage sei, seine Einwilligung geben zu können. Man müsse doch so „menschlich“ sein, diesem offensichtlich unerträglichen Leiden ein Ende zu setzen. Dieser Haltung entspricht in etwa die derzeitige Gesetzeslage in Holland (und auch in Belgien). Bei aller Schönrederei und Verschleierung ist es inzwischen eine Tatsache, daß in den Niederlanden jeder zehnte Todesfall auf eine von Ärzten gesetzte aktive Handlung ohne Einwilligung des Betroffenen zurückzuführen ist. Oder mit anderen Worten: in den Niederlanden ist jeder zehnte Todesfall auf Mord durch die Ärzte zurückzuführen. Hier muß man den Anfängen wehren. Dieser Euthanasiebewegung steht die Erfahrung gegenüber, daß alte und kranke Menschen nur dann den „freien Wunsch“ äußern, ihr Leben solle beendet werden, wenn sie das Gefühl haben, für Angehörige oder Umwelt eine Last zu sein. Und es ist auch bekannt, daß die Palliativmedizin heute so weit ist, jeden Todkranken schmerzfrei stellen zu können, sodaß jeder Mensch in Würde sterben kann, ohne daß aktiv nachgeholfen wird.

In europäischen Gremien gibt es bereits massive Vorstöße für eine gesetzliche Regelung wie in den Niederlanden. Noch sind in Österreich alle Parteien und auch die Ärzteschaft dagegen, es ist aber Vorsicht geboten. Vorstöße von innen und von außen können nur dann erfolgreich abgewehrt werden, wenn wir echte christliche Politiker haben, die auf einem festen weltanschaulichen Fundament stehen. Es ist dies das christliche Menschenbild, welches jedes menschliche Leben als ein mit einer unsterblichen Seele ausgestattetes Geschöpf Gottes respektiert, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

ES GEHT DARUM,
DIE VERSCHWÖRUNG DES SCHWEIGENS ZU DURCHBRECHEN
Niemand kann sagen, wie viele Mitbürger in unserem Lande die hier vertretenen Ansichten über eine Kultur des Lebens teilen. Von den eingangs erwähnten 30.000 kann man dies mit großer Sicherheit annehmen. Wenn man weiters annimmt, daß im Durchschnitt jeder von diesen 30.000 in der Lage ist, in seinem Umfeld (Verwandte, Freunde, Bekannte) zehn Personen von seinen Ansichten zu überzeugen, dann wären dies 300.000. Das sind fünf Prozent der Wahlberechtigten. Bei der immer mehr abnehmenden Wahlbeteiligung könnten es auch zehn Prozent der abgegebenen Stimmen sein. Bei der letzten Wahl zum Europaparlament wären es um die zwölf Prozent der abgegebenen Stimmen gewesen. Und mit diesem Stimmenpotential hätten zwei Abgeordnete ins Europaparlament gewählt werden können. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist unser Kleinmut wirklich begründet? Sollte uns der Einsatz für das Leben nicht ein Zusammenrücken und eine kleine Anstrengung wert sein? Müssen wir wirklich zuschauen, wie unser Volk ausstirbt? Werden wir auch einmal auf die Frage, wo unser Bruder Abel ist, die Antwort geben, wir wären nicht der Hüter unseres Bruders? Und wird diese Verantwortung akzeptiert werden? Wir wissen, daß Jesus die Heuchler am meisten verabscheut hat. Was wird dann mit uns geschehen, wenn wir sagen, für uns wäre Abtreibung sowieso nie in Frage gekommen, warum sollten wir uns also engagieren?

EINE ANREGUNG UND EIN GANZ PERSÖNLICHES ANGEBOT:
Ausgehend von der Überlegung, daß die Kultur des Lebens in allen ihren Facetten unseren Mitbürgern sehr wohl nahegebracht werden kann und daß sie von deren Richtigkeit auch überzeugt werden können, wenn nur das Totschweigen und die Tabuisierung wichtiger Themen aufhört, mache ich folgenden Vorschlag:

Wenn bis Jahresende 2004 30.000 Gesinnungsfreunde mit Ihrer Unterschrift die Erklärung abgeben, daß sie bereit sind, sich für eine Kultur des Lebens einzusetzen und zwar
a) durch ihr Gebet, und/oder
b) durch gemeinsames Vorgehen im politischen Bereich (z.B. Vorzugstimmenwahlkampf), und/oder
c) durch Mitarbeit (z.B. Weiterverbreitung von Informationen im unmittelbaren persönlichen Umfeld) und/oder
d) durch einen finanziellen Beitrag (gemeint ist eine freiwillige Spende zur Deckung von Druck- und Portospesen)
diese Anliegen zu unterstützen, dann kann ich mit einer solchen Unterstützung eine Gruppe qualifizierter Freunde finden, die in diesem Sinne eine Lobby-Arbeit betreiben. Als erstes müßte man daran denken, ÖVP-Politiker (oder auch FPÖ-Politiker) zu finden, die bereit sind, die Kultur des Lebens vorbehaltlos zu unterstützen und in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Öffentlichkeit dafür einzutreten. Wenn sich solche Politiker nicht oder nicht in ausreichender Zahl finden lassen, dann werden wir verlangen, daß geeignete Personen in die Wahllisten aufgenommen werden. Wenn das nicht gelingt, müssen wir daran denken, in der Politik eigene Wege zu gehen. Wenn wir uns wirklich zusammenfinden und gemeinsam agieren, reicht unser Wählerpotential vom Stand weg aus, zehn Abgeordnete in den Nationalrat zu entsenden. Das müßte doch auch für bestehende Parteien von Interesse sein. Für uns wiederum ist wichtig, daß nur mit den Möglichkeiten, die politischen Mandataren zur Verfügung stehen, die Verschwörung des Schweigens gebrochen werden kann. Wir müssen verlangen, daß mit Steuergeldern nicht länger Gotteslästerungen finanziert werden, daß nicht Unsinn als Kultur gefördert wird (weil solche Steuergelder für soziale Aufgaben fehlen), daß in den Schulen und in der Erwachsenenbildung darüber aufgeklärt wird, daß der Mensch von der Empfängnis an Mensch ist und was bei der Abtreibung wirklich geschieht. Es muß öffentlich darüber geredet werden, wie sehr Frauen nach einer Abtreibung leiden (also über das Post-Abortion-Syndrom). Und es ist darüber zu reden, wie das menschliche Zusammenleben neu zu organisieren ist, damit Kinder seelisch und körperlich gesund in intakten Familien aufwachsen können. Dies sind Überlebensfragen für unser Volk, und die Menschen werden das auch sehr rasch begreifen. (Denken sie daran, daß jede einzelne Unterschrift zählt. Im Fall Holl haben einige nur ihre eigene an uns geschickt und auch das war ein Beitrag zum Gesamterfolg.)

NÜTZEN WIR AUCH DIE CHANCE, DIE DAS INTERNET BIETET
30.000 Mitstreiter zu gewinnen, ist das notwendige Zeichen bzw. der Beweis, daß es sinnvoll ist, im politischen Bereich mit der Öffentlichkeitsarbeit zu beginnen. Was wir aber sofort tun können, ist die Nutzung des Internet als Möglichkeit, untereinander Informationen auszutauschen, Kontakt zu halten und gemeinsame Aktionen zu setzen. Wie wirksam das sein kann, dafür gibt es aus letzter Zeit einige Beispiele.

Ein Beispiel aus dem kirchlichen Bereich. Die Katholische Jugend hatte in ihrem Rahmenprogramm zum Katholikentag in Mariazell die Aufführung eines Musicals „AVE EVA oder der Fall Maria“, welches eine Verhöhnung der Muttergottes darstellte und insgesamt Glaubensinhalte herabsetzte. Die Information über Internet bzw. E-Mails bewirkte einerseits, daß einige besonders schlimme Passagen entschärft wurden, und andererseits können wir sicher sein, daß derartiges nicht mehr vorkommt, weil die Sache bis Rom Wellen geschlagen hat. Im konkreten Fall hatten die zuständigen Bischöfe, offenbar weil sie keinen entsprechenden Rückhalt spüren – nicht die Kraft, ein Machtwort zu sprechen. Sie fürchteten einen Medienrummel. Bekanntlich verfügen ja bestimmte Kreise innerhalb der kirchlichen Bürokratie über ausgezeichnete Verbindungen zu den Medien.

Ein anderes Beispiel war ein Proteststurm über E-Mail an den ÖAMTC, weil in dessen Publikation Reklame für Verhütung und eine Abtreibungsklinik gemacht worden ist. Es konnte dadurch die Zusage erreicht werden, derartiges nicht mehr in die Zeitschrift „Auto touring“ aufzunehmen.

Aus diesen Erfahrungen heraus, wollen wir die Leser einladen, uns, so vorhanden, ihre E-Mail-Adresse bekanntzugeben und zwar an die Adresse rechtsanwaelte@adam-steier.at.

Der wichtigste Beitrag, den Sie für diese Anliegen leisten könne, ist das Ausfüllen, Unterschreiben und Einsenden der beiliegenden Unterschriftenlisten per Post oder Fax an: Dr. Adam und Mag. Steier, Rathausplatz 108, 3040 Neulengbach, Telefon 02772/52844, Telefax 02772/54690.

Denken Sie bitte daran, daß jede einzelne Unterschrift ein willkommener Beitrag ist, und helfen Sie bei der Verbreitung dieser Anliegen!

WIR MÜSSEN
DIE VERSCHWÖRUNG DES SCHWEIGENS DURCHBRECHEN!
Gläubige katholische Christen haben in unserem Österreich keine Stimme und können daher auch keinen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Ein solcher Beitrag wäre aber für eine Neu-Evangelisierung sehr wichtig.

Unsere Kultur ist eine „Anti-Kultur“, geprägt von Gotteslästerung, Häßlichkeit und Dummheit (finanziert aus Steuergeldern auch von Christen). Unser Staat, der zunehmend von der „Kultur des Todes“ geprägt wird, ist kein Rechtsstaat, weil nicht alle Menschen den Schutz der Gesetze genießen. Und wir wissen, daß sich die menschliche Qualität einer Gesellschaft daran mißt, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht.

Das Wesen des Menschen ist nur von Gott her zu verstehen. Deshalb hängen Gotteslästerung und Mißachtung des menschlichen Lebens eng zusammen.

Wir Christen haben nicht einmal den Mut, davon zu sprechen, daß die beste Voraussetzung für ein geglücktes Leben die Orientierung an den Geboten Gottes und unserer Kirche ist.

Wer diese Unterschriftenliste unterfertigt, erklärt damit, sich einer (nicht organisierten) Gemeinschaft anschließen zu wollen, die öffentlich und mit politischen Mitteln für eine „Kultur des Lebens“ eintreten will, wie sie von unserem Heiligen Vater Papst Johannes Paul II in der Enzyklika „Evangelium Vitae“ eingefordert wird.

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihre Unterstützung dieser Ziele
a) durch Gebet, und/oder
b) durch gemeinsames Vorgehen im politischen Bereich (z.B. Vorzugsstimmenwahlkampf), und/oder
c) durch Mitarbeit (z.B. Weiterverbreitung von Informationen im unmittelbaren persönlichen Umfeld), und/oder
d) durch einen finanziellen Beitrag (gemeint ist eine freiwillige Spende zur Deckung von Druck- und Portospesen).

Vorrangiges Ziel ist die Streichung von Steuergeldern für die gotteslästerliche, häßliche und dumme Anti-Kultur und Umschichtung dieser Mittel für soziale und erzieherische Aufgaben. Im Wissen darum, daß wir als erstes das Bewußtsein unserer Mitmenschen für den Wert jedes menschlichen Lebens verändern müssen, streben wir den bedingungslosen Schutz des Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod an (Und zwar auch den Rechtsschutz durch das Strafgesetz). Folgend dem Gebot der Nächstenliebe wollen wir für die Interessen derjenigen eintreten, die heute am meisten bedroht sind und leiden: die ungeborenen Kinder, die Scheidungswaisen, die Menschen aus zerbrochenen Ehen und Familien, die Frauen nach Abreibung, die alten, kranken und behinderten Menschen.

Die politischen Schritte, um diese Ziele zu erreichen, sind:
– Kontaktaufnahme mit Politikern, die diese Anliegen vorbehaltlos öffentlich vertreten (Und zwar überall und jederzeit, also auch in den gesetzgebenden Körperschaften und nicht nur vor Wahlen) und deren Unterstützung (z.B. Vorzugsstimmen bei Wahlen).
– Von politischen Parteien, die unsere Stimme wollen, werden wir verlangen, daß auch Kandidaten unserer Weltanschauung bei den Wahlen aufgestellt werden.
– Notfalls werden wir bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten.

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