Die Kandidaten aus dem Blickwinkel des Lebensschutzes
Werden wir unsere Wahl wieder einmal danach treffen müssen, wer das geringere Übel darstellt?
Auf jeden Fall wäre ein Bundespräsident Dr. Heinz Fischer ein großes Unglück für Österreich. Abgesehen von seiner zwielichtigen Rolle in der Kampagne gegen Kurt Waldheim und in der Zeit der EU-Sanktionen ist er der Kandidat jener Partei, die Österreich zu einem Kinderschlachthof gemacht hat. Dr. Heinz Fischer ist aber noch aus einem anderen Grund mehr als fragwürdig. In seiner Eigenschaft als Präsident des Nationalrates wurde ihm am 11. Februar 1998 von einem Arbeitskreis Menschenwürdig Sterben ein Manifest für die Selbstbestimmung übergeben, wodurch er diesem Arbeitskreis und seinem Anliegen mehr Publizität verliehen hat, als der Anzahl der dahinterstehenden zwölf Personen entsprach. Ziel dieses Arbeitskreises ist, die Euthanasie-Bewegung in Österreich salonfähig zu machen. Aus den angeführten Gründen muß man den Verdacht hegen, daß Dr. Heinz Fischer dieses Anliegen bewußt unterstützen wollte.
Hinter dieser Euthanasie-Diskussion steht eine politische Bewegung, die ganz gezielt die Grundwerte unserer Gesellschaft in Frage stellt. Es geht um den Kern unserer Zivilisation, es geht um das Tötungsverbot. Der Trick, mit dem gearbeitet wird, ist das Mitleid. Man führt den Menschen im Fernsehen, im Radio, durch Untersuchungen eindrückliche Beispiele vor, wie Menschen leiden. Wenn der Propagandist den Zuschauer oder Zuhörer dann soweit hat, daß die eigenen Gefühle des Mitleids überhand nehmen, dann hält dieser es in dieser Extremsituation plötzlich für denkbar und wünschenswert, man könnte vielleicht doch töten. Nun kommt das Argument der Euthanasie-Legalisierer: Warum sollen wir Menschen nicht das Recht haben, einem unheilbar Kranken, der schwer leidet und dem man nicht mehr mit anderen Mitteln helfen kann, aus Mitleid zum Tode zu verhelfen? Anfangs wird dabei vom freien Willen des Patienten ausgegangen, dann wird es als ungerecht hingestellt, wenn ich den einen töte, weil er mich bittet, in großem Leid getötet zu werden, und daß ich dem anderen, der sich nicht mehr äußern kann, der aber genau so leidet wie der erste, nicht auch helfe, ihm nicht auch die Gnade der Tötung erweise. So haben wir im Handumdrehen (und so wurde in den Niederlanden, die das abschreckendste Beispiel darstellen) aus der Tötung auf Verlangen eine Tötung ohne Verlangen.
Der nächste Schritt ist dann, Mitmenschen in deren eigenem angeblich wohlverstandenem Interesse zu töten, wie Behinderte, Neugeborene, depressive, demente Menschen. Die Euthanasie-Bewegung ist sehr einfallsreich darin, Krankenhaus und Arzt als gefährlich darzustellen, als ob die Ärzte nichts anderes im Sinn hätten, als das Leben so zu verlängern, daß der Patient nur noch leidet. Sehr raffiniert wird die Ärzteschaft unter Druck gesetzt: Es wurde und wird gesagt, es gäbe ein Recht bzw. der Arzt hätte ein Recht, einen Patienten zu töten, wenn der Patient wiederholt und freiwillig diesen Wunsch äußert. Im Handumdrehen ist dieses Recht auf den Tod eine Pflicht des Arztes. So wird der Arzt, der nicht töten will, plötzlich zum Unmenschen. Der Mörder ist plötzlich entschuldigt, er ist der Helfer. Der Lebensschützer wird zum Folterer, er will ja nur Leben und Leiden verlängern. Die Ärzte, die ihre Berufspflichten im überkommenen Sinn ernst nehmen, werden diskreditiert, indem man den Menschen Angst einjagt und von Überbehandlung und Apparatemedizin spricht.
Andererseits schmeichelt man den Menschen, indem man von Selbstbestimmung spricht und daß die Mitglieder dieser Bewegung einer Gemeinschaft fortschrittlicher Menschen angehören würden. Sie würden dann nicht mehr zu den altmodischen Dogmatikern, zu den Sektierern gehören, die den Menschen nur Leid aufzwingen wollen, sondern zu den freien, den neuen, den selbstbestimmten Menschen. Marx hätte seine helle Freude an dieser Bewegung.
Euthanasie wird in den Niederlanden definiert als Tod durch einen Arzt auf freies Verlangen mittels Gift. Im Jahre 1995 hat eine Kommission einen Bericht über die Euthanasiefälle erstattet, in welchem eine Kapitelüberschrift lautet: „Im äußersten Notfall angewandter Akt der Menschlichkeit“. Und das ist im Klartext eine Tötung ohne Verlangen. Aus diesem Bericht ergibt sich, daß bereits vor zehn Jahren in Holland bezogen auf das ganze Land und auf alle Todesfälle jeder zehnte Todesfall auf Mord durch Ärzte zurückzuführen ist. (Dazu sei auf das Pro Vita-Heft 1/1997 verwiesen).
Den Vorkämpfern der Euthanasie in Österreich dienen die holländischen Verhältnisse als Vorbild, wenn man das erwähnte Manifest genau ansieht. Dort heißt es zum Beispiel, daß der Abbruch oder die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen dann nicht rechtswidrig sein soll, wenn der Betroffene nach ärztlicher Erkenntnis das Bewußtsein unwiederbringlich verloren hat bzw. aufgrund verläßlicher Anhaltspunkte anzunehmen wäre, daß er im Hinblick auf Dauer und Verlauf seines aussichtslosen Zustandes diese Behandlung ablehnen würde. (Ein Strafjurist muß in solchen Formulierungen geradezu einen Anreiz zum Morden erkennen.) Sollte ein Bundespräsident Fischer in diesem Sinn wirken, dann Gute Nacht Österreich!
Dr. Benita Ferrero-Waldner, die offizielle ÖVP-Kandidatin, hat sich so wird berichtet in einem Rundfunkinterview für ein Recht der Frau auf Abtreibung ausgesprochen. Um Aufklärung ersucht hat sie zwar nette Worte zum Lebensschutz gefunden, einen rechtlichen Schutz für das Leben der ungeborenen Kinder lehnt sie jedoch ab.
Das heutige politische Establishment insgesamt und die beiden Kandidaten sind für uns eine negative Auslese: Ein Austromarxist, der seinen militanten Atheismus zu kaschieren versucht, und eine angeblich christliche Politikerin, der Heuchelei zum Vorwurf zu machen ist. Ist da nicht Wahlenthaltung die sich anbietende Alternative?