Wieder ein Fall von CHRISTENVERFOLGUNG

Bundeskommunikationssenat lehnt Beschwerde ab

Es gibt immer mehr Beweise dafür, daß gläubige Christen in unserem Land eine von Staats wegen diskriminierte Minderheit sind. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die Verhöhnung und Herabwürdigung insbesondere des katholischen Glaubens immer weiter um sich greifen.

Konkret will ich folgendes berichten: Der Bundeskommunikationssenat, eine Behörde der Republik Österreich, hat durch den Vorsitzenden Dr. Schalich, die weiteren Mitglieder Dr. Pöschl, Dr. Geissler und Dr. Karasek sowie das Ersatzmitglied Dr. Leitl die Beschwerde gegen den Film von Ina Loitzl „Schneeweiß und Rosenrot“ abgewiesen. Die Fakten, von denen dabei ausgegangen wurde, also juristisch gesagt der Sachverhalt, ist diesem Bescheid wörtlich wie folgt zu entnehmen:
„Der fünfminütige Film befasst sich mit Blut und Religion. Er wirft ausdrücklich die Frage auf, ob das Menstruationsblut nicht heilig sei, während das Blut Christi als erlösend verehrt werde.

Dazu werden Frauenakte der Maler Courbet, Schiele und Modigliani, ein Mosaik darstellend einen Kopf der heiligen Maria, eine Marienstatue aber auch eine Gliederpuppe und dergleichen sowie Vaginasymbole gezeigt, an denen mit Hilfe von Filmtricks die Menstruationsblutung simuliert wird; es wird auch ein Messkelch gezeigt, in dem eine Darstellung des gekreuzigten Jesus und ein blutrotes Kreuz versinkt. Der von der Beschwerdeführerin detailliert inkriminierte unbekleidete weibliche Unterleib mit gespreizten Beinen zeigt das Gemälde „Ursprung der Welt“ des französischen Malers Gustave Courbet (1819-1877). Der Film enthält keinen gesprochenen Text. Er ist teilweise mit leicht verzerrter Kirchenmusik unterlegt.“

Unter Berufung auf ein vom ORF vorgelegtes Gutachten von ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Trummer vom Institut für Neutestamentliche Bibelwissenschaft der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Graz, welches für mich unbekannt geblieben ist, wurde vom ORF und nun auch vom Bundeskommunikationssenat argumentiert, daß der Film zum zentralen Thema Heiligkeit heiliges Blut unheiligem gegenüberstelle. Und wörtlich:
„Blut ist als Sitz des Lebens im Judentum und im Christentum grundsätzlich heilig, das Blut Christi ist ein zentrales Geheimnis des katholischen Glaubens. Demgegenüber soll auch nach biblischer Auffassung Menstruationsblut unrein und damit unheilig sein. Die Grundaussage des Videos macht eine tiefe intime soziale und religiöse Verletzung einer Frau (der Autorin) sichtbar. Eine Verspottung religiöser Inhalte ist dem Bundeskommunikationssenat aber nicht erkennbar.“

Und noch ein wörtliches Zitat:
„Es mag sein, daß die Beschwerdeführerin und die sie unterstützenden Personen durch ein Missverstehen des Inhalts der Sendung in ihren religiösen Gefühlen verletzt wurden. Demgegenüber ist jedoch zu beachten, daß jene Personen vernünftigerweise nicht erwarten dürfen, von jeder Kritik ausgenommen zu sein und damit auch vor Äußerungen, die nicht ihren Überzeugungen und ihrem Geschmack entsprechen, zu schonen sind. Vielmehr müssen diese sogar die Ablehnung von anderen tolerieren und akzeptieren und zwar insbesondere die Ablehnung ihres religiösen Glaubens und selbst die Propagierung von feindlichen Lehrmeinungen gegenüber ihrem Glauben. Im Licht dieser Ausführungen vermag der gegenständliche Film vielleicht in einzelnen Sentenzen geschmacklos erscheinen bzw. Kunst enthalten, die nicht jedem gefallen muss. Eine Verletzung des Grundrechts der Religionsfreiheit ist durch den inkriminierten Beitrag aber jedenfalls nicht gegeben.“

Als vor nicht langer Zeit in Wien „Kunstwerke“ als Plakate angebracht wurden, die einen weiblichen Unterleib mit gespreizten Beinen zeigten, der mit einem blauen Höschen mit den EU-Sternen bekleidet war, wurde dies allgemein als obszön und herabwürdigend angesehen. Im Film von Ina Loitzl wird ein weiblicher Unterleib in derselben Körperstellung in völliger Schamlosigkeit unbekleidet präsentiert. Auch wenn es sich dabei um das Gemälde des französischen Malers Gustave Courbet „Ursprung der Welt“ handeln sollte, ändert dies nichts am hergestellten Zusammenhang.

Man braucht nur von der Schilderung im Bescheid des Bundeskommunikationssenates auszugehen, was alles in einem Zeitraum von fünf Minuten gezeigt wurde, dann ist für jeden unparteiischen Menschen, der Herz und Hirn am richtigen Fleck hat, völlig klar, daß die Eucharistie und die Gottesmutter Maria herabgewürdigt und damit die Menschenwürde gläubiger Katholiken verletzt wird. Wie die Erfahrung mit dem EU-Höschen zeigt, liegt nicht ein Mißverständnis der Beschwerdeführerin vor. Auch ein Mißverständnis der Mitglieder des Bundeskommunikationssenates ist auszuschließen. Sie haben bewußt über uns gläubige Katholiken Spott und Hohn ausgegossen, indem sie uns juristisch formuliert zu verstehen gegeben haben, daß wir die „Ablehnung“ unseres religiösen Glaubens tolerieren und akzeptieren müßten. Doch Ablehnung der Religion anderer ist etwas ganz anderes als die hier vorliegende Herabwürdigung und Verspottung des Glaubens.

Die Erfahrung, daß ungläubig gewordene Theologen diese Art von Verfolgung gläubiger Katholiken auch noch unterstützen, machen wir leider nicht zum ersten Mal. Traurig stimmt sie aber nach wie vor.

Gegen diesen Bescheid gibt es die Möglichkeit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder an den Verwaltungsgerichtshof, wobei es im Falle des Falles zweckmäßig wäre, beide gleichzeitig anzurufen. Ich bin bereit, die damit verbundene Arbeit und die Mitwirkung meiner Kanzlei unentgeltlich beizusteuern, sehe mich aber nicht in der Lage, aus meinen Mitteln die Barauslagen und Kostenbeträge zu finanzieren, die an den Bundeskommunikationssenat und an den ORF zu bezahlen wären, wenn solche Beschwerden ohne Erfolg bleiben. Dieser finanzielle Aufwand läßt sich sehr schwer schätzen. Es dürfe sich aber um eine Größenordnung von EUR 2.000,– handeln.

Bis Ende Juli sollte klar sein, ob die Beschwerde gemacht wird. Also bitte rasch reagieren, wer zu diesen Barauslagen beitragen will.

Ich bin also gerne bereit, die Höchstgerichte anzurufen, allenfalls in weiterer Folge den Europäischen Gerichtshof -, wenn dieser Betrag durch Spenden aufgebracht werden kann. Einzahlung und Überweisung können auf das Konto des Vereins PRO VITA, PSK-Konto Nr. 7520222, BLZ 60.000, vorgenommen werden (unter dem Stichwort „Gotteslästerung“).

Die Beschwerde, die weiteren Schriftsätze und den Bescheid des Bundeskommunikationssenats werde ich im nächsten PRO VITA-Heft im vollen Wortlaut dokumentieren.

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Alfons Adam e.h.

Neulengbach, am 12. Juli 2006