Verhöhnung des katholischen Glaubens unter dem Titel „was [mir] heilig ist“!

Im folgenden finden Sie Texte zum Grundsatzprogramm der „CHRISTEN“, die zur Diskussion gestellt werden.

EHE UND FAMILIE

Ehe und Familie beruhen auf der natürlichen Hinordnung von Mann und Frau zueinander, auf ihrer Beziehung zu gemeinsam gezeugten Kindern, auf ihrer Fähigkeit, Familie zu bilden, die zugleich die beste Schule für die Integration der Einzelindividuen in die Gesellschaft ist (Familie als Lebensschule).

Obwohl im Denken unserer Mitmenschen nach wie vor Ehe und Familie einen hohen Stellenwert haben, gibt es so viele gestörte und zerstörte Familien wie nie zuvor. Und das ist die Ursache für psychische und psychosomatische Störungen bei Erwachsenen und Kindern. Eine Ursache dieser Entwicklung ist, daß es viel zu wenige Christen gibt, die ihren Glauben auch wirklich zu leben versuchen. Eine andere Ursache ist in der Familien- und Erziehungsarbeit des Staates zu suchen. Es gibt Politiker und vor allem Politikerinnen, die ganz bewußt darauf aus sind, Ehe und Familie zu zerstören. Die Auswirkungen dieser seit Jahrzehnten verfolgten Politik sind ein Heer von Leistungsschwachen, psychisch Gestörten, Drogenabhängigen und Kriminellen vor allem unter Jungendlichen und jungen Erwachsenen Die Auswirkungen werden immer deutlicher (z.B. Aggressivität unter Schulkindern, Jugendarbeitslosigkeit).

Wir fordern daher:
a. Rechtliche Neuordnung der Institution Ehe mit dem Ziel, das Hineinwirken staatlicher Organe in die Familie zurückzudrängen. Entsprechend dem christlichen Familienideal – 1 Kor 11,3; Eph 5,21 f; Koll 3,18 f – sollte wieder dem Ehemann in gewissen Dingen die letzte Entscheidung überlassen werden, die Ehefrau (zu ihrem persönlichen und v.a. auch zum Schutz der Kinder) einen unbedingten Unterhaltsanspruch, unabhängig von ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen, gesetzlich zuerkannt bekommen.
b. Die Ehe ist als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes in freier Wahl zu inniger Lebensgemeinschaft in Liebe und Treue auf Lebenszeit zu definieren (auch rechtlich), weil dies die einzige menschenwürdige und im Interesse der Kinder adäquate Lebensform ist.
c. Strafgesetzlicher Schutz gegen die Herabwürdigung von Ehe und Familie.
d. Die gesetzlichen Privilegien für Homosexuelle sind rückgängig zu machen.
e. Förderung von Ehe und Familie in wirtschaftlicher Hinsicht durch
– Einführung des Familiensplittings im Steuerrecht
– Müttergehalt (Sozialversicherung, Pensionsanspruch)
– direkte finanzielle Förderung von Eltern oder Familien in unverschuldeter Notlage
– Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder
– Erziehungsgeld (Wer Kinder selbst betreut, soll bekommen, was der Staat für Kindergarten, Hort, … ausgibt)

POLITISCHE ZIELSETZUNG
Klare Definition des Begriffes Ehe und deren verfassungsgesetzlicher Schutz; Ausrichtung des gesamten Steuer-, Sozial- und Arbeitsrechtes auf die Förderung und den Schutz von Familien.

AKTIONSPROGRAMM
– Ausrichtung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit auf Propagierung der Schönheit von Ehe- und Familienleben im christlichen Sinn (Gott weiß besser, was für uns Menschen gut ist als wir selbst. Deshalb Orientierung an der christlichen Sexualmoral!)
– Aufzeigen der Folgen des Kindermangels (Die führenden Politiker und Wirtschaftskreise wissen bereits um das Problem, schweigen aber darüber.)
– Ankämpfen gegen Verhütungs- und Abtreibungsmentalität (Familien mit fünf Kindern sollten wieder zum Normalfall werden.)

ERZIEHUNG UND BILDUNG

Nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welches Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und daher in Österreich Verfassungsrang hat, steht jedem Vater und jeder Mutter das individuelle Menschenrecht zu, vom Staat zu verlangen, daß Erziehung und Unterricht entsprechend den eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen stattfinden. Dieses Menschenrecht wird völlig mißachtet. Im Rahmen der schulischen Erziehung (wie auch in der Erwachsenenbildung und im Kulturbetrieb) wird im Gegensatz dazu alles getan, die Grundlagen unseres christlichen Ideals von Ehe und Familie und von menschlichem Zusammenleben zu zerstören. Und hier beginnt man schon bei den Kindern. Die schulische Sexualerziehung soll ein fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip sein, die Übungen, die dort empfohlen werden, laufen darauf hinaus, die Kinder und Jugendlichen dem Elternhaus zu entfremden, den christlichen Glauben an der Wurzel auszurotten und im sexuellen Bereich folgendes „Ideal“ zu suggerieren: Tu, was dir Spaß mach; achte darauf, daß es auch deinem Partner Spaß macht und paß vor allem auf, daß kein Nachwuchs daraus entsteht! Ehe und Familie im traditionellen Sinn werden als patriarchale Herrschaftsstruktur und Ort der Gewaltanwendung verunglimpft.

Dem wollen wir das christliche Familienideal gegenüber stellen, nach welchem einer dem anderen in der Liebe zuvorkommen soll, einer des anderen Last tragen soll, nach welchem die feste Bereitschaft bestehen muß, für das ganze Leben in guten und schlechten Tagen zusammenzustehen..

Es ist eine Binsenweisheit, daß ein Volk nur überleben kann, wenn es gesunde Familien gibt. Und das geht nicht ohne moralische Erneuerung, ohne eine menschenwürdige Einstellung zur Sexualität.

In der politischen Bildungsarbeit für Erwachsene sind die Grundsätze des Gemeinwohls, der Solidarität und der Subsidiarität von besonderer Bedeutung.

POLITISCHE ZIELSETZUNG
– Einfordern des verfassungsrechtlichen Rechtes christlicher Eltern, daß ihre Kinder durch die schulische Erziehung nicht verdorben werden.
– Klare Definitionen in den Schulgesetzen, wie die Erziehung nach christlichen Grundsätzen praktisch zu gestalten ist.
– Erwachsenenbildung nach unserem Grundsatzprogramm.

AKTIONSPROGRAMM
– Herausstellen der Schönheit und Notwendigkeit des christlichen Ideals in Ehe und Familie für unser aller Überleben in der Öffentlichkeitsarbeit
– Durchforsten der Schulgesetze
– Auftreten gegen die Zerstörung des christlichen Glaubens z.B. gegen das „Dogma“ von der Evolution
– Betonung des Vorrechtes der Eltern gegenüber Staat und Schule
– finanzieller Ausgleich für Erziehungsarbeit

LEBENSSCHUTZ

Der Schutz des menschlichen Lebens bildet die Grundlage jeder geordneten staatlichen Gemeinschaft. Eine Rechtsordnung, die den Schutz des menschlichen Lebens nicht zum Mittelpunkt aller rechtlichen Überlegungen macht, verdient den Namen Rechtsordnung nicht. Ob menschliches Leben in der einen oder anderen Weise schutzlos gestellt wird, ist nur eine Frage der Abgrenzung. Das Prinzip, das jedes menschliche Wesen durch den Staat zu schützen sei, bleibt durchbrochen. Wird der Grundsatz, daß es kein lebensunwertes Leben gibt, nicht striktest befolgt, so läßt sich jeder weiteren Ausnahme kein prinzipieller Widerstand mehr entgegensetzen. Da es ohne menschliche Wesen keine Rechtsordnung geben kann, baut der Begriff der Rechtsordnung auf der Existenz und dem Schutz des menschlichen Lebens auf. Das Recht auf Leben liegt allen anderen in einer staatlichen Ordnung geltenden Bestimmungen zu Grunde.

Ausgehend von der wissenschaftlich erwiesenen Tatsache, daß der Mensch mit der Befruchtung entsteht und das im Augenblick der Empfängnis entstehende menschliche Individuum genauso Angehöriger der Gattung Mensch ist wie die geborenen Menschen streben wir in rechtlicher Hinsicht folgendes an:
a. Vollen Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Eine Interessensabwägung darf es nur zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern – also nur Leben gegen Leben – geben. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, eines leidenden oder alten Menschen darf rechtlich niemals zulässig sein.
b. Verbot jeder Art von künstlicher Befruchtung bei Menschen.
c. Verbot von „Menschenzüchtung“ wie Klonen, Schimären- und Hybridbildung
d. Verbot von Experimenten mit lebenden ungeborenen Kindern (Embryonen, Föten) und an ihnen.
e. Verbot kommerzieller Verwertung toter ungeborener Kinder (Embryonen, Föten).
f. Verbot von aktiver und passiver Sterbehilfe (Euthanasie).

BEGRÜNDUNG:
Es ist keine Frage, daß die staatliche Gemeinschaft und jeder einzelne die Verpflichtung hat, Menschen in Not, also auch schwangeren Müttern in einer Notsituation, wirksame Hilfestellung zu leisten. Es sollen aber auch die ungeborenen Kinder von der christlichen Nächstenliebe und der mitmenschlichen Solidarität nicht ausgeschlossen werden. Nur ein umfassender Rechtsschutz garantiert, daß ihr Lebensrecht notfalls auch vor den eigenen Eltern oder Müttern geschützt wird.
Kinder sollen aus der liebenden Vereinigung der Eltern hervorgehen, sie sollen gezeugt und nicht produziert werden. Der Mensch soll nicht zum Produkt einer an sich menschenunwürdigen Technik werden und auch nicht Objekt von Experimenten.

POLITISCHE ZIELSETZUNG
– Endziel ist eine Verfassungsbestimmung, die den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf allen Stufen der Rechtsordnung garantiert.
– Verbesserung des Rechtsschutzes im Sinne dieses Grundsatzprogrammes.

AKTIONSPROGRAMM
Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Broschüren, Flugblätter, Filmvorführungen über
a. Beginn des menschlichen Lebens
b. Methoden der Abtreibung
c. PAS
d. Euthanasie-Gefahr in europäischen Ländern
e. gentechnische Gefahren

KULTUR

Die ganze Kultur der europäischen Völker ruht auf den Fundamenten des christlichen Glaubens. Aus diesem Glauben haben sie die Kraft geschöpft, um im Laufe der Jahrhunderte jene Werte der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft hervorzubringen, die bis auf den heutigen Tag die allgemeine Bewunderung der Welt gefunden haben. Alle diese Werte werden durch den sittlichen Zerfall, der unsere Generation prägt, aufs Spiel gesetzt. Die Auflösung aller sittlichen Ordnung erschüttert die Fundamente jeder gesunden und menschenwürdigen Gemeinschaft.

In Anlehnung an Papst Benedikt XVI. wollen wir dahin wirken, daß die im folgenden angeführten Erkenntnisse die Grundlage aller kulturellen Tätigkeiten werden.

– Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist grundlegende Voraussetzung und Pfeiler ethischer Ordnungen, an denen nicht gerüttelt werden darf. Nur wenn der Mensch dem Menschen heilig und unantastbar ist, können wir einander vertrauen und miteinander in Frieden leben.
– Menschenwürde gilt für jeden, der Menschenantlitz trägt und der biologisch zur Spezies Mensch gehört, auch für den leidenden, behinderten und ungeborenen Menschen.
– Zur Menschenwürde gehört auch die Achtung vor dem Ursprung des Menschen aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Der Mensch darf nicht produziert, er kann nur gezeugt werden.
– Die Zukunft der Menschheit beruht auf dem Schutz der besonderen Würde der Gemeinschaft von Mann und Frau.
– Leben lernen heißt auch leiden lernen. Es ist notwendig, einen neuen Sinn für die Würde des Leidens zu gewinnen.
– Der Glaube an den Schöpfergott ist die sicherste Gewähr der Menschenwürde. Er kann niemandem auferlegt werden, aber da er ein großes Gut für die Gemeinschaft ist, darf er Anspruch auf Ehrfurcht von Seiten der Nichtglaubenden erheben. Deshalb ist auch Ehrfurcht vor dem dem Mitmenschen Heiligen geboten.
– Menschliche Freiheit kann immer nur Freiheit des rechten Miteinander, Freiheit in der Gerechtigkeit sein, andernfalls wird sie zur Lüge und führt zur Sklaverei. Es gibt keine Freiheit, das zu verhöhnen, was anderen heilig ist.
– Wo Abtreibung als Freiheitsrecht angesehen wird, ist die Freiheit des Einen über das Lebensrecht des Anderen gestellt. Im Moment, wo Menschenversuche mit Ungeborenen im Namen der Wissenschaft eingefordert werden, ist die Würde des Menschen in den Wehrlosesten geleugnet und getreten.
– Sich von den großen sittlichen und religiösen Kräften der eigenen Geschichte abzuschneiden ist Selbstmord einer Kultur und einer Nation.
– Es kann niemals Inhalt des Rechts werden und niemals Inhalt der Freiheit sein, andere ihres Rechtes zu berauben. Ein Grundbestand an Wahrheit, nämlich an sittlicher Wahrheit, ist daher gerade für die Demokratie unverzichtbar.
– Die Wahrheit über das Gute, die aus der christlichen Überlieferung kommt, wird auch für die Vernunft zur Einsicht und so zu einem vernünftigen Prinzip.

POLITISCHE ZIELSETZUNG
– Einfordern der Grundsätze des Kulturprogramms im öffentlichen Bereich.
– Strafrechtlicher Schutz gegen Herabsetzung christlicher Glaubensinhalte und Institutionen ohne weitere Bedingungen

AKTIONSPROGRAMM
– Aufzeigen von Gotteslästerung, Häßlichkeit und Unsinn im staatlich geförderten Kulturbetrieb.
– Auftreten gegen Verschwendung von Steuergeldern für solche „kulturellen“ Darbietungen.

Verhöhnung des katholischen Glaubens
unter dem Titel „was [mir] heilig ist“!

Aufruf zur Unterstützung der RUNDFUNKBESCHWERDE
– hier die Unterschriftenliste zum Herunterladen –

Achtung! Enthält Berichte über verstörende und blasphemische Ereignisse

Die ORF-Religionsabteilung hat unter der Bezeichnung „was [mir] heilig ist!“eine Sendereihe gestartet, in deren Rahmen in der Fernsehsendung „kreuz und quer“ am 10. Jänner 2006 ein Film mit dem Titel „Schneeweiß und Rosenrot“ von Ina Loitzl gesendet worden ist. Im Vorspanntext dazu ist die Rede von „Frau und Blut“, „Heiliges und Unheiliges“ und von „Rollenklischees in der Kirche“. Gezeigt wird ein unbekleideter weiblicher Unterleib mit gespreizten Beinen, also in der Körberhaltung, die vor kurzem in dem von der Öffentlichkeit als pornografisch empfundenen „EU-Kunstwerk“ mit den Europasternen zu sehen war. Nicht vergleichbar damit ist neben der Nacktheit der Umstand, daß in diesem Film die Menstruationsblutung gezeigt bzw. in deutlicher Weise dargestellt wird. Es folgen eine Muttergottes-Ikone und Madonnenbilder mit den Sprechblasen: „Warum soll nur mein Blut schmutzig sein?“ und „Ist es nicht heilig?“. Zu einem Madonnenbild mit Kind, alles immer wieder mit Blut verunziert oder rot eingefärbt, lautet der Text: „Die Frucht meines Leibes wird es vergießen.“ Man sieht dann einen Kelch samt dunkelrot eingefärbter Hostie, offenbar eine Anspielung auf die konsekrierten Gestalten. Gesprochen wird dazu der Name „Jesus“ in Englisch. Es folgt ein Hallelujagesang, dann ein gesungenes „Ave Maria“ in Verbindung mit einer pornografischen Darstellung einer weiblichen Figur.

Wieder einmal liegt also eine Verhöhnung und Herabwürdigung katholischer Glaubensinhalte vor. Wie im Fall Adolf Holl sollten wir, so glaube ich, eine Rundfunkbeschwerde einbringen. Die notwendige Arbeit übernehme ich. Es müßten wieder Unterschriften gesammelt und im Original an meine Kanzlei gesandt werden.

Die Rundfunkbeschwerde werde ich im Wesentlichen wie folgt begründen:
Christen sehen in Jesus Christus ihren Gott, die menschgewordene zweite göttliche Person. In der Person Jesu Christi vereinigt sich die göttliche mit der menschlichen Natur. Zum Kernbereich des christlichen Glaubens gehört, daß Jesus Christus durch seinen Tod am Kreuz, durch das Vergießen seines göttlichen Blutes die Menschheit erlöst hat. Das kommt in der Heiligen Messe und in katholischen Andachtsübungen zum Ausdruck, die das Erlöserblut Christi zum Gegenstand haben. Die verwandelten Gestalten von Brot und Wein in Leib und Blut Christi sind der liturgische Kern des christlichen Glaubens, insbesondere in der katholischen Kirche und in den orthodoxen Kirchen. Der Zusammenhang zwischen Meßkelch und Blut Jesu Christi wird im Film hergestellt und mit den obszön und pornografisch dargestellten Menstruationsblutungen in Verbindung gebracht. Unverkennbar liegt auch eine Herabwürdigung und Verspottung der katholischen Marienverehrung vor, wenn Muttergottesbilder mit körperlicher Ausscheidung und pornografischen Darstellungen in Verbindung gebracht werden. Daß die Herabwürdigung und die Verhöhnung des christlichen Glaubens durchaus beabsichtigt war, ergibt sich nicht nur aus dem Zusammenhang mit den pornografischen Bildern, sondern auch dadurch, daß in englischer Sprache das Wort „Jesus“ gesprochen und zum gesungenen „Ave Maria“ eine pornografische Darstellung gezeigt wird.

Zugleich mit der Rundfunkbeschwerde wegen der Äußerung von Adolf Holl am 12. Jänner 2004 habe ich damals eine Strafanzeige eingebracht, die von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt worden ist. Die damit befaßte Volksanwaltschaft hat festgestellt, daß diese Zurücklegung nicht gerechtfertigt war. Unter Berufung darauf möchte ich erreichen, daß die Verantwortlichen des ORF als Wiederholungstäter bestraft werden, entweder vom Gericht oder nach dem Rundfunkgesetz, in dem für derartiges eine Geldstrafe bis EUR 36.000,– vorgesehen ist.

Auf meine erste Aussendung haben bereits einige Freunde reagiert und ihr Interesse und ihre Zustimmung bzw. Unterstützung zu einer neuerlichen Rundfunkbeschwerde zum Ausdruck gebracht. Ich bin also bereit, die Sache anzugehen, obwohl mir klar ist, daß der Erfolg nicht schon deshalb sicher ist, weil der seinerzeitigen Beschwerde wegen der Äußerung Adolf Holls stattgegeben worden ist.

Den Film mußte ich mir bisher dreimal ansehen. Zur Feststellung aller Scheußlichkeiten, die dieser Film enthält, müßte man ihn wahrscheinlich noch mehrmals und sehr genau betrachten. Ich möchte das aber niemandem zumuten, der nicht wirklich gute Nerven und eine dicke Haut hat und dazu den Wunsch, zu dieser Sache einen konkreten Beitrag zu leisten. So ist mir erst beim dritten Mal aufgefallen, daß während des Absingens des „Ave Maria“ eine Art Puppe mit der Betonung der weiblichen Sexualorgane zu sehen ist, aus der Blut spritzt.

Nach der derzeitigen Rechtslage benötigen wir dreihundert Unterschriften von Personen, die über eine Fernseh-Rundfunk-Hauptbewilligung des ORF verfügen. Es ist aber keine Frage, daß wir umso mehr Eindruck machen, je mehr Unterstützungserklärungen wir vorlegen können. Es sollten also möglichst viele Unterschriften von Personen gesammelt werden, die Ihren Wohnsitz in Österreich haben. Diejenigen Unterstützer, die über eine Rundfunkbewilligung verfügen, sollten die Teilnehmernummer unbedingt vermerken.

Damit wir nicht unter Zeitdruck geraten, bitte ich, die an unsere Kanzlei zu sendenden Original-Unterschriftenlisten spätestens am 13. Februar 2006 zur Post zu geben.

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Alfons Adam e.h.

Neulengbach, am 24. Jänner 2006